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Autor des Beitrags: Dipl. Ing. Jan Schmidt Eine Unternehmensbewertung hilft den möglichen Käufern und dem Verkäufer eine gemeinsame Basis für den Unternehmensverkauf zu haben. Die drei wichtigsten Verfahren zur Unternehmensbewertung sind: Substanzwertverfahren. Ertragswertverfahren. Vergleichswertverfahren (auch Multiplikatormethode genannt).
Die einzelnen Bestandtteile des Betriebsvermögens werden dabei nach ihrem Wiederbeschaffungswert bewertet. Vom Betriebsvermögen werden anschließend alle laufenden Schulden des Unternehmens abgezogen. Das Ergebnis bezeichnet man als Teilreproduktionswert.
Zur Bewertung bestehen leider viele Mythen. Die einen sagen, der Unternehmenswert wäre Wert A mal Wert B – fertig, und machen es sich damit also viel zu einfach.
Andere sagen, eine Bewertung sei völlig subjektiv und daher vollkommen beliebig, und zeigen dadurch, dass sie davon nichts verstehen.
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